Wir beantworten euch gern eure Fragen. Antworten auf die meisten Fragen findet ihr hier.
Nicht die richtige Antwort dabei? Dann schreibt uns oder kommt direkt vorbei.
Ja, wir bieten eine Vielzahl an veganen und vegetarischen Speisen an. Starters, Salate, Bowls, Burger, Saucen, Desserts. Alles 100 % vegan. Du findest ganz sicher etwas Leckeres bei uns!
Du kannst den Gutschein direkt in unserem Restaurant kaufen oder Online bestellen. Den Wert bestimmst du selbst. Gehe einfach über Home/Gutscheine und bestelle einen Gutschein Online. Wir schicken dir den Gutschein sofort nach Zahlungseingang zu. Verschenke eine kulinarische Reise in die 50er Jahre. Es ist in jedem Fall ein ganz besonderes Geschenk.
Wir akzeptieren alle gängigen EC- und Kreditkarten, Apple Pay und Barzahlungen.
Darfst du. Wir lieben Hunde. Damit niemand über den Hund fällt oder sich gestört fühlt, bitten wir dich lediglich, deinen Hund während des Aufenthales an der Leine zu führen.
Das geht leider nicht, denn wenn es regnet wäre im Innenraum des Restaurants nicht ausreichend Platz, um alle Gäste aufzunehmen, sofern dies auch bereits voll sein sollte. Wir nehmen daher keine Reservierungen im Außenbereich an. Für den Außenbereich gilt daher: First come, first sit.
Selbstverständlich finden auch Menschen mit besonderen Bedürfnissen bei uns einen Platz. Sowohl der Gastraum als auch unsere WC-Anlagen sowie der gesamte Terrassenbereich sind barrierefrei.
Nein, wir bieten keinen Lieferdienst.
Ja, wir haben einen Wickeltisch. Dieser befindet sich in unserem rollstuhlgerechten WC-Badbereich. Bitte fragt am Tresen nach dem Schlüssel.
Hat es euch gefallen und ihr möchtet unserer Servicekraft ein Trinkgeld geben? Dann gibt es hierfür klar geregelte rechtliche Grundlagen:
Die Gewerbeordnung (GewO) regelt in §107 Abs.3 seit 2005 die sogenannte Legaldefinition von Trinkgeld. Dort heißt es: “Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung zusätzlich zu einer geschuldeten Leistung zahlt.”
Ein Trinkgeld kann als sogenannte “renumeratorische Schenkung” angesehen werden. Zu Grunde liegt folgende Annahme: Ein Gast bekommt sein Essen, reklamiert nicht und bezahlt. Damit kommt von beiden Seiten ein Kaufvertrag zustande. Ist der Gast, also der Trinkgeldgeber, so zufrieden, dass er ein Trinkgeld hinterlässt, so hat dieses Geld keinen Bezug mehr zum Kaufvertrag. So sind Trinkgelder aus Sicht der Servicekraft, dem Trinkgeldempfänger, keine zusätzliche Entlohnung für die Vertragserfüllung, sondern eben eine Schenkung aus Dankbarkeit. Ein weiterer interessanter Fakt: Da das Trinkgeld aus einer persönlichen Beziehung zwischen Gast und Servicekraft resultiert, muss es auch nicht an den Betriebsinhaber ausgeliefert werden.
Wird das Trinkgeld per Karte auf das Geschäftskonto des Betreibers überwiesen, muss es von diesem als Einnahme versteuert werden.
Wir bitte daher, Trinkgelder dem Servicepersonal nur in bar zu überreichen. Dann ist es dort, wo es auch ankommen soll. Und zwar steuerfrei.
Vielen Dank für Euer Verständnis.
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